Gemäß §7 (2) der Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung – SchHaltHygV) darf der Tierarzt die Betreuung von Schweinebeständen nach §7 (1) der Verordnung nur durchführen, wenn er spezielles Fachwissen im Bereich einschlägiger tierseuchenrechtlicher Vorschriften, seuchenprophylaktischer und betriebshygienischer Maßnahmen und der Epidemiologie nachweisen kann.

Diese internetbasierte Fortbildung von ATF und Vetion.de vermittelt diese Kenntnisse und ist von allen Landestierärztekammern als Grundkurs zur Erlangung des besonderen Fachwissens anerkannt worden.

Eventdatum: 01.01.22 – 31.12.22

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Vetion.de GmbH
Hohenzollerndamm 181
10713 Berlin
Telefon: +49 (30) 863956-71
Telefax: +49 (30) 863956-72
http://www.vetion.de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet