Der VDA-Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ in der sechsten Auflage wurde 2020 grundlegend überarbeitet. Hauptziele hierbei sind den Umfang, Inhalt und Zeitplan des PPF-Verfahrens zwischen Organisation und Kunden zu vereinbaren. Mit dem Wegfall der Vorlagestufen wird den individuellen Erwartungen der Kunden, der Unterschiedlichkeit der Produkte und der Vielzahl der möglichen Dokumente Rechnung getragen. Die Durchführungsverantwortung der Organisation für die Erstellung aller zutreffenden Dokumente wird aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit betont. Zusätzlich wird, mit der Selbstbeurteilung der Organisation zu Produkt und Prozess, der Umfang der zu übermittelnden Dokumente reduziert.

Die Änderung der Freigabestufen, die Einbindung von Software und die Annäherung der Nachweisführung des PPF-Verfahrens an den Production Part Approval Process (PPAP) der Automotive Industry Action Group (AIAG), stellen weitere wesentliche Änderungen in diesem Band dar.

PPF-Verfahren: Anforderungen und Anwendung in der Automobilindustrie und darüber hinaus

Dieser Standard wird überwiegend von den deutschen Automobilherstellern wie Audi, VW, Porsche, Daimler und BMW eingefordert. Vor Serienbeginn muss der Lieferant den Nachweis erbringen, dass seine Serienprozesse und die daraus resultierenden Produkte die vereinbarten Spezifikationen erfüllen. Immer mehr Unternehmen aus anderen Branchen erkennen die Vorteile solch eines PPF-Verfahrens und passen diesen auf Ihre Situation an.

Eventdatum: 09.12.24 – 10.12.24

Eventort: Frankfurt am Main

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

OPEX Training & Consulting GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 34872259-0
https://www.opex.de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet