Am 01. Dezember 2021 trat die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Diese beinhaltet neben veränderten Vorgaben für die Messung (Fernablesbarkeit, Interoperabilität und SMGW-Anbindung) auch eine Fülle neuer Mitteilungs- und Informationspflichten.

Seit dem 05. Oktober 2021 ist die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) in Kraft. Außerdem wurde im Sommer 2021 die Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) novelliert. Darin enthalten sind viele neue Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung. Aber auch verbraucherschutzrechtliche Änderungen sind enthalten, welche erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf eine Fernwärmeversorgung haben. Eine Fernwärmeversorgung im Sinne der Verordnungen liegt bei einer gewerblichen Wärmeversorgung vor und beinhaltet demnach nicht nur die Wärmelieferung über ein Fern- oder Nahwärmenetz durch ein Energieversorgungsunternehmen, sondern auch die Wärmelieferung innerhalb eines Quartiers oder eines Gebäudes durch einen Contractor.

Mitte Juli 2022 gab es bereits Änderungen der AVBFernwärmeV zur Weitergabe von Preisanpassungen. Außerdem wurde im Sommer 2022 ein Entwurf der geplanten Novelle der AVBFernwärmeV veröffentlicht. Auch diese wichtigen Themenfelder werden im Rahmen des Seminars thematisiert.

Die Auswirkungen der Novelle der oben genannten vier Verordnungen werden im Rahmen des neuen Online-Seminars „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ ausführlich behandelt und gegeneinander abgegrenzt.
Abgerundet wird das halbtägige Online-Seminar durch die Darlegung der neuen Informationspflichten bei Strom- und Wärmelieferungen gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird zwei- bis dreimal pro Jahr angeboten.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz und CO2- Kostenaufteilungsgesetz 2024 stellt das ideale Ergänzungsseminar zu der Veranstaltungsreihe „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ dar.

Lernziele

  • Welche Veränderungen enthält die Heizkostenverordnung hinsichtlich der Messung?
  • Welche neue Informations- und Mitteilungspflichten müssen gemäß der neuen Heizkostenverordnung beachtet werden?
  • Welche neuen Regelungen müssen Fern- und Nahwärmeversorger gemäß der neuen AVBFernwärmeV und der FFVAV einhalten?
  • Welche neuen Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung existieren?
  • Wie schnell müssen diese Neuregelungen umgesetzt werden?
  • Wer trägt die Kosten für die Umsetzung
  • Welche verbraucherschutzrechtlichen Änderungen sind zu berücksichtigen?
  • Welche Informationspflichten müssen bei Strom- und Wärmelieferungen u.a. in den Rechnungen erfüllt sein?

Zielgruppe

Die Weiterbildungsveranstaltung richtet sich an Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Vermieter mit mehr als zwei Wohneinheiten, BHKW und PV-Anlagenbetreiber, Stromnetzbetreiber, Ingenieurbüros, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-Anbieter, PV-Anbieter, Stadtwerke, Energieagenturen, Wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-/PV-Interessierte.

Eventdatum: Donnerstag, 27. Februar 2025 09:00 – 13:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

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