Inzwischen hat das im Jahre 2021 in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einige Veränderungen hinter sich. Zuletzt wurde es im Dezember 2023 angepasst.
Die Einführung der CO2-Bepreisung für Brennstoffe in Form eines nationalen Emissionszertifikatehandels ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Erreichung ihrer Klimaziele für 2030.

Unter den neuen nationalen Zertifikatehandel fallen Emissionen fossiler Brennstoffe, die nicht über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Dies sind in erster Linie solche in den Bereichen Mobilität und Wärme, gleichermaßen bei Unternehmen und Haushalten.
Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit fossil betriebener Heizkessel und KWK-Anlagen.
Die CO2-Bepreisung wirft aber auch sehr viele Fragestellungen rund um die konkrete Administration, die Abgrenzung zum Treibhausemissionshandelsgesetz sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Weitergabe der CO2-Bepreisung auf die Endkunden auf. Dies betrifft bei Wärmelieferverträgen und im Contracting-Bereich auch die notwendigen Veränderungen in den Preisgleitklauseln.
Hinsichtlich der Aufteilung der Kosten bei Vermietungen spielt das neue CO2-Kostenaufteilungsgesetz eine wichtige Rolle.

In einem rund vierstündigen Online-Seminar wird die Fachanwältin Juliane Kaspers von der Sozietät Becker Büttner Held ausführlich auf die Neuerungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes, den daraus resultierenden administrativen Vorgaben sowie den Auswirkungen für Wärmelieferanten und KWK-Anlagenbetreiber eingehen.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird zweimal pro Jahr angeboten.

Das Online-Seminar „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ stellt das ideale Ergänzungsseminar zu der Veranstaltung „Brennstoffemissionshandelsgesetz 2024“ dar.

Eventdatum: Donnerstag, 06. März 2025 09:00 – 13:00

Eventort: Online

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