Die Wettbewerbsneutralität gebietet eine partielle (Selbst-)Besteuerung der öffentlichen Hand, deren Komplexitätsgrad permanent zunimmt. Zur Pflichterfüllung und zur Vermeidung von Haftungs- und Reputationsschäden, muss der Aufgabe „Stadt/Gemeinde als Steuerschuldnerin“ besondere Beachtung geschenkt werden und müssen die Mitarbeiter adäquat geschult werden. 

Tax-Compliance-Management und Umsatz- und Ertragsbesteuerung von Kommunen

Bedeutung und Komplexität der Besteuerung Juristischer Personen des öffentlichen Rechts steigen kontinuierlich an. 

Gesetzliche Änderungen, Rechtsprechung und Verlautbarungen der Finanzverwaltung auf jeweils aktuellem Stand vorzuhalten, stellt sich als äußerst anspruchsvolle Aufgabe dar. Fehler bergen Haftungsrisiken für die handelnden Personen, die allerdings durch die Einführung eines Tax Compliance Management Systems verringert werden können. 

Das Seminar bietet einen Überblick über die aktuelle Ertrags- und Umsatzbesteuerung Juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie Finanzverwaltung. 

Darüber hinaus werden bestehende Verlautbarungen des IDW und der StBK zu Tax Compliance Management Systemen und deren Bedeutung für Juristische Personen des öffentlichen Rechts vorgestellt und analysiert. 

Die gesamte Stoffvermittlung erfolgt interaktiv und fallstudienbasiert. 

Das erwartet Sie

Einführung

  • Begriff „Öffentliche Abgaben“
  • Merkmale von Steuern
  • Steuerarten
  • Rechtsquellen des Steuerrechts 

Juristische Personen des öffentlichen Rechts und ihre Handlungsformen

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR)
  • Gesetzliche Grundlagen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen
  • Handlungs- und Organisationsformen von jPdöR  

Steuerliche Konsequenzen der Rechtsformwahl 

  • Gründe für die Selbstbesteuerung der öffentlichen Hand
  • Besteuerung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechts- und Organisationsformen (Überblick) 

Exkurs: Tax Compliance Management System (TCMS)

Ertragsbesteuerung von Kapitalgesellschaften – Systematik

  • Besteuerung von Kapitalgesellschaften
  • Körperschaftsteuer 
  • Steuerbefreiungen 
  • Gewerbesteuer  
  • Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (KSt) und des Gewerbeertrags (GewSt) bei Kapitalgesellschaften 

Ertragsbesteuerung von JPöR bei Tätigwerden in öffentlich-rechtlichen Rechts-/Organisationsformen

  • Überblick 
  • Der Betrieb gewerblicher Art
  • Die Merkmale eines BgA nach § 4 Abs. 1 KStG im Einzelnen 
  • Verpachtung eines BgA 
  • Steuerliche Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art 
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag bei BgA
  • Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewinnes eines BgA 
  • Veräußerung und Aufgabe eines Betriebs gewerblicher Art 

Ertragsbesteuerung von JPöR bei Tätigwerden über Kapitalgesellschaften 

  • Beteiligung im Bereich Vermögensverwaltung
  • Beteiligung als Betriebsvermögen eines Betriebes gewerblicher Art 

Steuerlicher Querverbund 

  • Zusammenfassung von Betrieben der öffentlichen Hand
  • Verlustnutzung und Spartenrechnung bei Kapitalgesellschaften 

Ertragsbesteuerung von JPöR bei Tätigwerden über zwischengeschaltete Personengesellschaften 

  • Besteuerungskonzept bei Personengesellschaften
  • Tätigwerden JPöR über PersGes 

Umsatzsteuer

  • Steuerbarkeit 
  • Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer 
  • Steuerbefreiungen 
  • Steuersätze 
  • Haupt- und Nebenleistungen 
  • Vorsteuerabzug 
  • Besteuerungsverfahren

Eventdatum: 15.02.24 – 20.02.24

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Kehler Akademie e.V.
Kinzigallee 1
77694 Kehl
Telefon: +49 (7851) 6209578
https://www.kehler-akademie.de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet