Im Jahr 2025 werden sich voraussichtlich viele gesetzliche und administrative Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes ändern.
Seit April 2024 existiert ein Gesetzesentwurf, der bereits mit den Verbändern diskutiert wurde. Seit Mitte Oktober 2024 liegt der final im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verhandelte Text des neuen Energie- und Stromsteuergesetzes vor. Eigentlich hätte das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ am 18.10.2024 im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden sollen. Da die meisten Abgeordnete sich bereits ins Wochenende verabschiedet hatten, war der Bundestag aber nicht mehr beschlussfähig. Daher war der finale Beschluss für die Bundestagssitzung am 07.11.2024 vorgesehen – jedoch war da die Koalition aufgrund der Entlassung des Finanzministers (06.11.) nicht mehr beschlussfähig. Das Gesetz ist zu Ende verhandelt und könnte demnach in den zwei Sitzungswochen im Dezember den Deutschen Bundestag in der vorliegenden Form passieren, was besonders wichtig für die sonst ggf. entfallenden Entlastungen der Industrie wäre.

Das Kompaktseminar „Neue gesetzliche und administrative Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2025“ fasst die geplanten Neuregelungen und deren Auswirkungen in einem vierstündigen Kompaktseminar zusammen.

Bringen Sie ihre Kenntnisse des Energiesteuerrechts, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis effektiv auf den neuesten Stand.

Dieses Kompakt-Seminar setzt gute Kenntnisse des Energie- und Stromsteuergesetzes voraus. Es werden lediglich die Neuregelungen und die damit einhergehenden Veränderungen besprochen.

Falls Sie keine oder nur geringe Kenntnisse des Energie- und Stromsteuergesetzes haben, sollten Sie das eintägige Intensivseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – INTENSIV“ buchen. Termine dazu werden in Kürze veröffentlicht.

Eventdatum: Donnerstag, 20. März 2025 09:00 – 13:00

Eventort: Online

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