Seit dem 27.01.2017 gilt die neue Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), mit der das deutsche Chemikalienrecht den Neuerungen entsprechend der EU-Gesetzgebung angepasst wurde. Laut der Verordnung sind zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV wiederkehrende Fortbildungen gefordert. Eine Fortbildung muss spätestens sechs Jahre nach der bestandenen Sachkundeprüfung durchgeführt und dann alle drei bzw. sechs Jahre wiederholt […]
continue reading